Besteht der „begründete Verdacht“, dass im Schulbereich Cannabis konsumiert wird, so gilt der §13 des SMG, der eine Regelung des Problems innerhalb der Schule und ohne Polizei vorsieht. Die Schulleitung muss die Eltern von Minderjährigen informieren, die betroffenen SchülerInnen werden einer schulärztlichen Untersuchung unterzogen. Bei Bedarf wird der schulpsychologische Dienst beigezogen. Bei positivem Befund erfolgt meist eine Zuweisung zu einer Beratungsstelle. Diese Regelung gilt im Übrigen auch bei anderen illegalen Drogen.
Mehr Infos bietet Pro Mente Oberösterreich.